Marktordnung

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide des Vorstands der Agrarmarkt Austria (AMA) betreffend Maßnahmen der Marktordnung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Die AMA ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Aufgaben der AMA sind insbesondere:

  • Marktordnungs-, Interventions- und Zahlstelle im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (§ 6 Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007)
  • Abwicklung des Agrarmarketings
  • zentrale Markt- und Preisberichterstattung

Sie erlässt dabei unter anderem Bescheide betreffend Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (z.B. Basisprämie, Ein- und Ausfuhrlizenzen).

Für genauere Informationen zur AMA und ihren Aufgaben wird auf die Website der AMA (www.ama.at) verwiesen.

Die Entscheidung wird durch eine:n Einzelrichter:in des Bundesverwaltungsgerichts getroffen.