Auch Projektvariante „Heumarkt Neu 2023“ benötigt Umweltverträglichkeitsprüfung
Im Verfahren zur Projektvariante „Heumarkt Neu 2023“ hat das Bundesverwaltungsgericht am 31.01.2026 entschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist.