Veröffentlichungspflichten
Veröffentlichungspflichten in vergaberechtlichen Verfahren
Die Einleitungen von Nachprüfungsverfahren und Anberaumungen mündlicher Verhandlungen in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind vom Bundesverwaltungsgericht im Internet bekannt zu machen. Dadurch erkennen Auftraggeber:innen und Bieter:innen oder Bewerber:innen, ob ein Nachprüfungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist.
Veröffentlichungspflicht von Entscheidungen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Die Amtstafel des Bundesverwaltungsgerichts dient der Veröffentlichung von Erkenntnissen und sonstigen Dokumenten im Anwendungsbereich des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes.
Veröffentlichungen des Personalsenats
Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht an dieser Stelle die in den § 32 Abs. 7 und § 49 Abs. 9 RStDG vorgesehenen Daten.
Veröffentlichungen gemäß Ausschreibungsgesetz 1989
Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht an dieser Stelle die gemäß Ausschreibungsgesetz 1989 vorgesehenen Daten.
Wahlergebnisse zu den richterlichen Gremien
Darüber hinaus können Sie an dieser Stelle Einblick in die Wahlergebnisse zu den richterlichen Gremien des Bundesverwaltungsgerichts nehmen.