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Das Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht - ein Leitfaden

Der Leitfaden „Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht“ ist neben einem umfangreichen Weiterbildungsangebot und der Etablierung einer Ansprechrichterin für Fragen des Kindeswohls ein Kernstück der Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohlkommission am Bundesverwaltungsgericht. Der Leitfaden ist das Ergebnis einer intensiven und umfassenden Auseinandersetzung mit dem Thema „Kindeswohl“, erstellt von Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes unter Berücksichtigung des Inputs externer Expertinnen und Experten.

Als Arbeitsbehelf stellt er die wesentlichen Kriterien der Kindeswohlprüfung anhand der aktuellen Judikatur dar. Neben den wichtigsten Rechtsgrundlagen und verfahrensrechtlichen Anforderungen beinhaltet der Leitfaden insbesondere zentrale Begriffsinhalte, gegliedert nach den in der Praxis maßgeblichen Verfahrensarten. Die unabhängige richterliche Entscheidungsfindung bleibt unberührt. Der Leitfaden erleichtert aber die richterliche Arbeit und soll zur Transparenz und Einheitlichkeit in der Rechtsprechung beitragen. In erster Linie ist der Leitfaden ein Behelf von Richterinnen und Richtern für Richter:innen und stärkt insofern die unabhängige Justiz.

Es handelt sich um ein „lebendes“ Dokument, das heißt, die Fortentwicklung der Rechtsprechung kann und wird Anpassungen erforderlich machen.

Das Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht – ein Leitfaden