Personalsenat

Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht an dieser Stelle die in den § 32 Abs. 7 und § 49 Abs. 9 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz vorgesehenen Daten.

  • Veröffentlichung gemäß § 32 Abs. 7 RStDG
  • Veröffentlichung gemäß § 32 Abs. 7 iVm § 49 Abs. 9 RStDG