Das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Finanzrechts (zuständig ist das Bundesfinanzgericht). Es ist mit seinen rund 620 Beschäftigten (davon 220 Planstellen für Richter:innen) das größte Gericht Österreichs. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien und Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.

Aufgaben

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden

  • gegen Bescheide einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit (Bescheidbeschwerde)
  • gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit (Maßnahmenbeschwerde)
  • wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde (Säumnisbeschwerde).

Organisation

Der Präsident leitet das Bundesverwaltungsgericht. Seit 1. Februar 2024 wird das Amt des Präsidenten von Dr. Christian Filzwieser, MSc ausgeübt. Der Präsident wird vom Vizepräsidenten in seiner Amtsführung unterstützt und vertreten.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in mehrere Kammern gegliedert, denen die Einzelrichter:innen sowie Senate auf Grund des sachlichen Zusammenhangs ihrer Geschäfte zugeordnet sind.

Im Rahmen der Justizverwaltung werden der Präsident und in seiner Vertretung der Vizepräsident unter anderem von den Kammervorsitzenden, einer Controllingstelle, einer Evidenzstelle, einer Geschäftsstelle und einem Präsidialbüro (Abteilung für Infrastruktur, Recht und Strategie sowie Personal und Ausbildung) unterstützt. Darüber hinaus wirken beauftragte Richter:innen sowie mit Richterinnen und Richtern besetzte und von diesen zu wählende Ausschüsse und Senate (Controllingausschuss, Geschäftsverteilungsausschuss, Personalsenat, Disziplinarsenat und Dienstsenat) an der richterlichen Justizverwaltung mit.

Seit Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 wurden am Bundesverwaltungsgericht insgesamt rund 273.300 Beschwerdeverfahren in den Bereichen

anhängig. Beinahe 94 Prozent davon (rund 255.750 Verfahren) sind bereits abgeschlossen (Stand: 1. Februar 2025).

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