Präsidium

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Dem Präsidenten kommen folgende Aufgaben zu:
Leitung des Gerichts, Dienstaufsicht über das gesamte Personal, Führung der Justizverwaltungsgeschäfte, Wahrnehmung dienstbehördlicher Aufgaben, Wahrnehmung der inneren Revision, Bedachtnahme auf eine möglichst einheitliche Rechtsprechung unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit.