Eisenbahnrecht
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide der Eisenbahnbehörden:
- Bundesminister:in für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
- Schienen-Control GmbH (SCG)
- Schienen-Control Kommission (SCK)
- Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG)
- Konzessionserteilung zum Betrieb einer Eisenbahn bzw. deren Entzug (BMK)
- Erteilung von Baugenehmigungen, Bauartgenehmigungen und Betriebsbewilligungen (BMK)
- Verfahren zur Auflassung von Eisenbahnkreuzungen in Angelegenheiten der Hauptbahnen (BMK)
- Ausstellung und Entzug von Sicherheitsgenehmigungen (BMK)
- Entscheidung über den Ersatz der Kosten in einem allfälligen Enteignungsverfahren (BMK)
- Entscheidung über Anträge auf Anschluss- und Mitbenützungsrechte von bzw. Zugang zu Eisenbahninfrastruktur (SCK)
- Genehmigung von Rahmenregelungen betreffend die Zuweisung von Fahrwegkapazität (SCG/SCK)
- Ausstellung der Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführerinnen und -führern (BMK)
Die Entscheidung in einem eisenbahnrechtlichen Verfahren wird in der Regel durch eine:n Einzelrichter:in getroffen. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen die SCK belangte Behörde ist. Hier erfolgt die Entscheidung durch einen Senat, der aus drei Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern besteht.