Eisenbahnrecht

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide der Eisenbahnbehörden:

  • Bundesminister:in für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
  • Schienen-Control GmbH (SCG)
  • Schienen-Control Kommission (SCK)
  • Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG)

  • Konzessionserteilung zum Betrieb einer Eisenbahn bzw. deren Entzug (BMK)
  • Erteilung von Baugenehmigungen, Bauartgenehmigungen und Betriebsbewilligungen (BMK)
  • Verfahren zur Auflassung von Eisenbahnkreuzungen in Angelegenheiten der Hauptbahnen (BMK)
  • Ausstellung und Entzug von Sicherheitsgenehmigungen (BMK)
  • Entscheidung über den Ersatz der Kosten in einem allfälligen Enteignungsverfahren (BMK)
  • Entscheidung über Anträge auf Anschluss- und Mitbenützungsrechte von bzw. Zugang zu Eisenbahninfrastruktur (SCK)
  • Genehmigung von Rahmenregelungen betreffend die Zuweisung von Fahrwegkapazität (SCG/SCK)
  • Ausstellung der Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführerinnen und -führern (BMK)

Die Entscheidung in einem eisenbahnrechtlichen Verfahren wird in der Regel durch eine:n Einzelrichter:in getroffen. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen die SCK belangte Behörde ist. Hier erfolgt die Entscheidung durch einen Senat, der aus drei Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern besteht.