Studienförderungsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide der Senate der Studienbeihilfenbehörde.
Die Studienbeihilfenbehörde ist mit sechs Stipendienstellen in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt eingerichtet. Eine Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts ist in folgenden Studienförderungsangelegenheiten zulässig:
- Verfahren über die Gewährung bzw. Rückforderung von Studienbeihilfe
- Verfahren über die Gewährung bzw. Rückforderung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium
- Verfahren über die Gewährung bzw. Rückforderung eines Studienzuschusses
- Verfahren über die Gewährung bzw. Rückforderung eines Versicherungskostenbeitrages
- Verfahren über die Gewährung bzw. Rückforderung eines Studienabschlussstipendiums
Für genauere Informationen zur Studienförderung wird auf www.stipendium.at verwiesen.