Datenschutz

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide der Datenschutzbehörde.

Die Datenschutzbehörde ist die Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes (DSG) überwacht. Die Datenschutzbehörde ist gemäß § 35 DSG zur Wahrung des Datenschutzes zuständig und die gemäß Art. 51 DSGVO vorgesehene unabhängige Aufsichtsbehörde.

Für genauere Informationen wird auf die Website der Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) verwiesen.