Erhöhung der Eingabengebühr bei VfGH und VwGH sowie im Konsulargebührengesetz
Aufgrund des mit 30.05.2025 erlassenen Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 Teil II, BGBl. I Nr. 20/2025, werden zahlreiche Gebührensätze sowie Pauschalbeträge angehoben.
Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesverwaltungsgerichtes ist insbesondere auf die mit 1.7.2025 in Kraft tretende Erhöhung der Eingabengebühr bei VfGH und bei VwGH von € 240,-- auf € 340,-- hinzuweisen.
Weiters erhöht sich beispielsweise auch die Eingabengebühr für Beschwerden nach dem Konsulargebührengesetz von € 200,-- auf € 260,--.
Nähere Informationen zur Einbringung von Beschwerden an den VfGH sowie Revisionen und Fristsetzungsanträgen an den VwGH finden Sie auf den folgenden Seiten:
Beschwerde an den VfGH
Revision an den VwGH
Fristsetzungsantrag an den VwGH
Nähere Informationen zu Visabeschwerden finden Sie auf der folgenden Seite: