abgeschlossenes Studium des österreichischen Rechts
zumindest fünfjährige juristische Berufserfahrung
fachliche und persönliche Eignung für das Richter:innenamt (unter anderem entscheidungsfreudig, stressresistent, organisiert, ausgezeichnete Ausdrucksfähigkeit, kommunikativ und teamfähig)
weitreichende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und/oder auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse
Aufgaben
Überprüfung von behördlichen Entscheidungen in Rechtsmaterien der unmittelbaren Bundesverwaltung (mit Ausnahme des Finanzrechts)
Leitung von mündlichen Verhandlungen
Fällung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen über Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerden