Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts in Österreich

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) plädiert in seiner Stellungnahme zur nationalen Begleitgesetzgebung zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Reform) für einen raschen Gesetzgebungsprozess. Die geplante Reform bedeutet für das BVwG einen signifikanten Mehraufwand, selbst wenn wie derzeit im Gesetzesentwurf vorgesehen der Familiennachzug im Asylverfahren künftig in die Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte übergehen sollte. Sollte der österreichische Gesetzgeber die nationalen Bestimmungen nicht bis zum 12. Juni 2026 erlassen, droht erhebliche Rechtsunsicherheit.

Aus Sicht des BVwG ist es von größter Bedeutung, dass die nationalen Bestimmungen sobald wie möglich und rechtzeitig vor Wirksamwerden der GEAS-Reform ab 12. Juni 2026 beschlossen werden. Die Reform bringt in vielen unterschiedlichen Bereichen des Asyl- und Fremdenwesen Neuerungen. Sollte die nationale Gesetzgebung nicht rechtzeitig erlassen werden, besteht das Risiko erheblicher Unsicherheiten für das österreichische Rechtssystem und vor allem für jene Menschen, die internationalen Schutzes bedürfen.

Neue Zuständigkeiten im Bereich Familiennachzug

Ausgehend vom aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung bedeutet die Reform in ihrer derzeitigen Form für das BVwG einen erheblichen Mehraufwand, der im Entwurf bereits kalkuliert, jedoch seitens der Bundesregierung budgetär noch nicht sichergestellt wurde. Dass der Bereich Familiennachzug im aktuellen Gesetzesentwurf künftig in die Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte fallen soll, ist aus Sicht des BVwG eine systemkonforme und vertretbare Lösung.

Nach derzeitiger Rechtlage entscheidet das BFA nicht über Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs, sondern handelt es sich um reine Visaverfahren mit den Vertretungsbehörden als zuständige Behörden. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass Familienangehörigen von in Österreich Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte plus) erteilt wird. Bereits jetzt sind die Landesverwaltungsgerichte für das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht zuständig.

Hohe Fachkompetenz in Asyl und Fremdenrecht am BVwG

Das BVwG hat – auch als „Nachfolger“ des Asylgerichtshofs – seit seiner Gründung im Jahr 2014 große Kompetenz im Fachbereich Asyl- und Fremdenrecht aufgebaut und vertieft gerne den bereits bestehenden engen fachlichen Austausch mit den Landesverwaltungsgerichten betreffend Schnittstellen.

Sollte der Gesetzesentwurf hinsichtlich der Kompetenz bei Rechtsmittelverfahren zum Familiennachzug geändert und das BVwG dafür zuständig werden, wird auch dies umzusetzen sein. Allerdings würde dies, wie auch in den Stellungnahmen der Landesverwaltungsgerichte und Landesregierungen bereits deutlich ausgewiesen, auch beim BVwG zusätzlichen erheblichen Mehrbedarf an richterlichem und nichtrichterlichem Personal bedeuten. Nur so kann letztlich ein sparsamer effizienter Vollzug sowohl bei Behörden als auch Gerichten erreicht werden.

Zur GEAS-Reform und dem BVwG-Projekt „Ready for GEAS“

Mit 12. Juni 2026 wird der Asyl- und Migrationspakt EU-weit umgesetzt. Die darin enthaltenen Verordnungen sind in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwenden. Ziel ist es, dadurch innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Asyl- und Migrationsmanagement zu schaffen, um ein effizientes und beständiges Aufnahmesystem für hilfs- und schutzbedürftige Drittstaatsangehörige und staatenlose Personen zu etablieren. Dafür bedarf es noch einer Vielzahl an Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene. Das Bundesministerium für Inneres hat dazu einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Anpassung mehrerer Gesetze in Begutachtung geschickt. Das BVwG hat dazu umfassend Stellung genommen: Stellungnahme des BVwG zum Gesetzesentwurf

Bereits seit November 2024 setzt sich das BVwG im Rahmen des gerichtsinternen und kostenneutralen Projekts „Ready for GEAS” intensiv mit der Reform des europäischen Asylsystems auseinander. Das Projekt wurde im Europäischen Asyl- und Migrationsbericht 2025 positiv hervorgehoben.

Zum Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht ist seit 2014 das größte Gericht Österreichs und die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung. Der größte Fachbereich ist „Fremdenwesen und Asyl“. Von den im Jahr 2024 neu eingegangenen Verfahren (24.500) betrafen über 70% (17.320) asyl- und fremdenrechtliche Themen.