769 neue fachkundige Laienrichter:innen am BVwG
Rechtzeitig zum Jahreswechsel nahmen 769 Personen ihre Funktion als fachkundige Laienrichter:innen und Ersatzrichter:innen am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) auf. Während ihrer sechsjährigen Amtszeit üben sie damit die gesetzliche vorgesehene Rolle bei Senatsentscheidungen aus.
Nachdem die Funktionsperiode für die bisherigen fachkundigen Laienrichter:innen am 31.12.2025 endete, wurden für die neu beginnende Amtszeit bis 31.12.2031 insgesamt 769 fachkundige Laienrichter:innen und Ersatzrichter:innen am BVwG bestellt. Fachkundige Laienrichter:innen entscheiden bei bestimmten Verfahren am BVwG gemeinsam mit einem:einer Richter:in im Senat.
Die Ausübung der Funktion ist ehrenamtlich, zur Erfüllung ihrer Aufgabe steht den fachkundigen Laienrichter:innen eine Reisekostenentschädigung zu. Gleichzeitig verfügen Laienrichter:innen über gleichwertige Rechte und Pflichten wie Berufsrichter:innen und sind damit zur Unabhängigkeit verpflichtet. Ihre Mitwirkung ist bei Verfahren in den Fachbereichen Soziales, Persönliche Rechte und Bildung sowie Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt gesetzlich vorgesehen. Die Zuteilung zu bestimmten Verfahren erfolgt über die Geschäftsverteilung des BVwG.
Die fachkundigen Laienrichter:innen werden von gesetzlich definierten Institutionen wie etwa Kammern, Gewerkschaften und Interessensvertretungen vorgeschlagen und durch die Bundesministerin für Justiz bestellt. Für die Ausübung bedarf es einer einschlägigen Berufserfahrung oder besonderer Kenntnisse in einem bestimmten Bereich.