Keine Genehmigung für die Erweiterung der Kalkschottergrube „Viecht Nord I“

Im Verfahren um die Erweiterung der Kalkschottergrube „Viecht Nord I“ in der Gemeinde Desselbrunn hat das BVwG die Entscheidung der Oberösterreichischen Landesregierung bestätigt. Das Interesse am Erhalt des Waldes überwiegt aus Sicht des Richter:innensenats das Interesse an der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung in der Region.

Das Projekt zur Erweiterung der Kalkschottergrube „Viecht Nord I“ wurde im Juni 2021 zur Genehmigung bei der Oberösterreichischen Landesregierung eingereicht. Die Behörde beauftragte ein Umweltverträglichkeitsgutachten. Nach mehreren Ergänzungen durch die Projektwerberin und einer mündlichen Verhandlung wies die Behörde den Genehmigungsantrag ab. Wesentlicher Grund für die Absage war eine sogenannte forstrechtliche Interessensabwägung. Das Interesse am Erhalt des Waldes für die Region überwog demnach das Interesse an der Rohstoffgewinnung.

Diese Entscheidung bestätigte nun auch das BVwG. Nachdem die Projektwerberin Beschwerde gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung erhoben hatte, beauftragte das BVwG ein Sachverständigengutachten für die Fachbereiche Forstökologie und Naturschutz. Im Ergebnis zeigte sich, dass zwar ein erhebliches öffentliches Interesse an der geplanten Rohstoffgewinnung besteht, aber die Erhaltung des Waldes infolge seiner bedeutenden Wohlfahrtsfunktion dieses überwiegt. Die Region weist bereits deutlich unterdurchschnittliche Waldausstattungen auf. Der Waldbestand wurde zudem jüngst durch die Rodung im benachbarten Abbaugebiet „Ehrenfeld II“ weiter wesentlich verringert.

Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zugelassen.

Erkenntnis vom 15.9.2025: W104 2304530-1_21E Erkenntnis