Beschwerde gegen die Bestellung des ORF-Landesdirektors NÖ abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am 10.9.2025 entschieden, dass mit der Bestellung von Alexander Hofer zum Landesdirektor für das ORF-Landesstudio Niederösterreich das ORF-Gesetz nicht verletzt wurde.
Im Februar 2023 wurde die Stelle des Landesdirektors bzw. der Landesdirektorin für das ORF-Landesstudio Niederösterreich neu ausgeschrieben. Am 23. März 2023 bestellte der ORF-Stiftungsrat auf Vorschlag von Generaldirektor Roland Weißmann den nunmehrigen Landesdirektor Hofer. Eine im Bewerbungsprozess unterlegene Kandidatin beschwerte sich in der Folge bei der zuständigen Regulierungsbehörde (KommAustria) gegen diese Bestellung, da im Ausschreibungs- und Auswahlprozess Bestimmungen des ORF-Gesetzes verletzt worden seien. Insbesondere sei der ausgewählte Kandidat für die Position nicht ausreichend qualifiziert gewesen. Die KommAustria wies diese Beschwerde mit Bescheid als unbegründet ab. Dagegen erhob die Kandidatin eine Bescheidbeschwerde ans BVwG.
Nach ausführlicher mündlicher Verhandlung bestätigte der Richter:innensenat im Ergebnis den Bescheid der Regulierungsbehörde, die festgestellt hatte, dass der Generaldirektor und der Stiftungsrat bei der Auswahl und Bestellung des neuen Landesdirektors den ihnen gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum nicht überschritten hatten. Mit Entscheidung vom 10.09.2025 wies das BVwG die Bescheidbeschwerde der unterlegenen Kandidatin gegen die Entscheidung der KommAustria daher als unbegründet ab.
Da keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Verfahren zu lösen waren, wurde die ordentliche Revision vom BVwG nicht zugelassen.