Abschluss der mündlichen Verhandlung im Verfahren
„Neue Donaubrücke Mauthausen“

In der heutigen mündlichen Verhandlung im Verfahren „Neuen Donaubrücke Mauthausen“ wurde der letzte noch offene Fachbereich „Naturschutz“ abgeschlossen.

Darin wurde auch das Ergänzungsgutachten zum Schutz des Landschaftsbildes basierend auf den Verbesserungen der projektwerbenden Partei präsentiert. Das Ermittlungsverfahren für den letzten Fachbereich ist damit abgeschlossen. Nach Beratung des Richter:innensenats wird eine schriftliche Entscheidung ergehen. Zum Inhalt und zur genauen Dauer bis zum Vorliegen des Erkenntnisses kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

Zum bisherigen Verfahrensgang:

Das BVwG prüft die vorgebrachten Beschwerden gegen die UVP-Bescheide der oberösterreichischen und niederösterreichischen Landesregierung zum Bauvorhaben „Neue Donaubrücke Mauthausen“ von zwei Bürgerinitiativen, einer Umweltorganisation, der Gemeinde Ennsdorf sowie mehrerer Privatpersonen.

Das Bauvorhaben führt zum Teil durch ein Augebiet, weshalb die Prüfung der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen einen Schwerpunkt der Beurteilung bildet. Da die artenschutzrechtlichen Auswirkungen im bisherigen Verfahren aus Sicht des erkennenden Senats von den Behörden nicht nach dem aktuellen Stand der Technik beurteilt wurden, muss dies nun im gerichtlichen Verfahren nachgebessert werden. Konkret wurden vom BVwG aus neun Fachbereichen ergänzende Gutachten in Auftrag gegeben. In der mündlichen Verhandlung vom 24.-26.2.2025 konnten sämtliche Fachbereiche mit Ausnahme des Fachbereichs „Naturschutz“ abgeschlossen werden. Für letzteren wurde ein Verbesserungsauftrag erteilt und darauf aufbauend ein ergänzendes Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten wurde in der mündlichen Verhandlung am 22.12.2025 behandelt.