Sicherheitskontrollen

Aus sicherheitstechnischen Gründen ist an den Standorten des Bundesverwaltungsgerichts ein Sicherheitskontrollsystem eingerichtet. Alle externen Personen, die das Gerichtsgebäude betreten oder sich darin aufhalten, müssen sich einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Personen, die diese Kontrolle verweigern oder umgehen, kann der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt bleiben.

Von der Sicherheitskontrolle ausgenommen sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Angehörige der Justizwache in Ausübung ihres Dienstes sowie die in § 4 Abs. 1 Gerichtsorganisationsgesetz – GOG genannten Personengruppen. 

Für weiterführende Informationen zur Sicherheitskontrolle wird auf das Gerichtsorganisationsgesetz – GOG verwiesen.