Barrierefreiheit in den Amtsgebäuden

Dem Bundesverwaltungsgericht ist es ein wichtiges Anliegen, sowohl in seinem Sitz in Wien als auch in seinen Außenstellen ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang sind in den Amtsgebäuden folgende Vorkehrungen getroffen worden:

  1. Barrierefreie Zugänge in allen Amtsgebäuden
  2. Blindenleitsystem am Sitz in Wien im Eingangsbereich
  3. Verhandlungssäle mit induktiver Höranlage an jedem Standort
  4. Barrierefreies Erreichen aller Verhandlungssäle an jedem Standort
  5. Barrierefreie Sanitärbereiche in allen Geschoßen mit Parteienverkehr an jedem Standort
  6. Barrierefreie Ausstattung der Aufzugskabinen an jedem Standort