Organisation des Bundesverwaltungsgerichts

Allgemeines

Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien und Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.

Mit insgesamt rund 620 Beschäftigten (davon 220 Planstellen für Richterinnen und Richter) ist das Bundesverwaltungsgericht das größte Gericht Österreichs.

Präsident, Vizepräsident und die Richterinnen und Richter werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Sie bilden zusammen die Vollversammlung.

Die Vollversammlung wählt aus ihrem Kreis die Mitglieder von Personalsenat, Disziplinarsenat, Geschäftsverteilungsausschuss, Controllingausschuss und Dienstsenat und beschließt die Geschäftsordnung und den Tätigkeitsbericht.

Das Bundesverwaltungsgericht ist derzeit in 8 Kammern gegliedert, denen die Einzelrichterinnen und Einzelrichter sowie Senate auf Grund des sachlichen Zusammenhangs ihrer Geschäfte zugeordnet sind (zur Geschäftsverteilung).

Zur Unterstützung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Bundesverwaltungsgerichts wurden vom Präsidenten ein Präsidialbüro, eine Evidenzstelle, eine Controllingstelle und eine Geschäftsstelle eingerichtet.

Details zu/zur

  • Präsidium

    (Präsident und Vizepräsident)
  • Richterinnen und Richtern

    (Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Einrichtung von Kammern, Vollversammlung, fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter)
  • Richterlichen Gremien

    (Personalsenat, Geschäftsverteilungsauschuss, Controllingausschuss)
  • Justizverwaltung

    (Präsidialbüro, Evidenzstelle, Controllingstelle, Geschäftsstelle)

Organigramm

Das Organigramm des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier.