Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht ist als Beschwerdeinstanz in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Finanzrechts (zuständig ist das Bundesfinanzgericht)

  • gegen Bescheide einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,
  • gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit und
  • wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde

eingerichtet.

Konkret fallen folgende Fachbereiche in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts: 

Zu den Fachbereichen

Allgemeines zum Verfahren