Präsidium
Dem Präsidenten kommen folgende Aufgaben zu:
Leitung des Gerichts, Dienstaufsicht über das gesamte Personal, Führung der Justizverwaltungsgeschäfte, Wahrnehmung dienstbehördlicher Aufgaben, Wahrnehmung der inneren Revision, Bedachtnahme auf eine möglichst einheitliche Rechtsprechung unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit.
Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE)
Foto: BKA
Akademischer und beruflicher Werdegang
Am 31.01.2024 wurde Dr. Christian Filzwieser, MSc auf Vorschlag der Bundesregierung zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt.
Nach seinem Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien absolvierte er an der London School of Economics and Political Science (LSE) das postgraduale Studium „Theory and History of International Relations“.
Seine berufliche Laufbahn begann am Magistrat der Stadt Wien, später fortgesetzt im Bundesasylamt als verfahrensführender juristischer Referent und als stellvertretender Leiter. Von 2003 bis 2006 leitete Dr. Filzwieser die Grundsatz- und Dublinabteilung des Bundesasylamtes, war ab 2006 als Senatsmitglied des Unabhängigen Bundesasylsenates sowie ab 2008 als Richter des neu gegründeten Asylgerichtshofes tätig. Bereits damals war er in der Justizverwaltung als Kammervorsitzender der damaligen Kammer S („Sonderverfahren“) und stellvertretender Kammervorsitzender der Kammer A („Afrika“) sowie als stellvertrender Beauftragter für internationale Angelegenheiten tätig.
Ab 2014 arbeitete er am Bundesverwaltungsgericht als Richter, Koordinator für Fremdenwesen und als Kammervorsitzender der Kammer A ("Fremdenwesen und Asyl"). Vor seiner Ernennung als Präsident war er als Gruppenleiter der Gruppe V/B „Grenze, Fremdenpolizei, Asyl, Grundversorgung und Rückkehr“ im Bundesministerium für Inneres tätig. Im Zuge dessen fungierte er als stellvertretender Vorsitzender des Staatendokumentationsbeirates und als Vorsitzender bzw. als Mitglied in zahlreichen Begutachtungskommissionen.
Lebenslauf (PNG, 2 MB)
Reden
Vizepräsidentin Mag.a Daniela Urban, LL.M.
Akademischer und beruflicher Werdegang
Mit Wirksamkeit vom 01.08.2026 wurde Mag.a Daniela Urban, LL.M., auf Vorschlag der Bundesregierung zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ernannt.
Mag.a Daniela Urban hat ihr Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien abgeschlossen und absolvierte das Studium zum Master of Laws an der Andrássy Universität in Budapest. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht/Zentrum für Glücksspielforschung der Universität Wien und als verfassungsrechtliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof tätig. Seither publizierte sie mehrere Fachartikel und Bücher zu den Themen Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Wahlrecht, Naturschutzrecht und Asyl- und Fremdenrecht .
Seit Jänner 2014 ist Mag.a Daniela Urban Richterin am Bundesverwaltungsgericht und judizierte seither in den Bereichen Asyl- und Fremdenrecht sowie Dienstrecht und Datenschutzrecht. Von 2021 bis 2023 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Justiz.
2024 wurde Daniela Urban zur Kammervorsitzenden der Kammer A für Asyl- und Fremdenrecht ernannt und leitete 2026 die gerichtsinternen Projektgruppe „READY4GEAS“ zur Vorbereitung auf die umfassende europäische Asylrechtsreform.