Evidenzstelle

Die Evidenzstelle hat alle Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts in übersichtlicher Art und Weise zu dokumentieren.

Erkentnisse und nicht bloß verfahrensleitende Beschlüsse sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen. Ausnahmen bestehen gem. § 20 BVwGG.

Die Evidenzstelle wird von einem Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts, das vom Präsidenten nach Anhörung des Personalsenats bestellt wird, geleitet. Die:der Leiter:in der Evidenzstelle hat dem Präsidenten über Erkenntnisse und Beschlüsse, die von der bisherigen Rechtsprechung abweichen, zu berichten.

Mag. HUBER-HENSELER
Leiterin der Evidenzstelle:
Richterin Mag.ᵃ Daniela HUBER-HENSELER
Foto: BKA
Mag. PAWELKA-SCHMIDT
Stellvertreter der Leiterin:
Richter Mag. Gerold PAWELKA-SCHMIDT
Foto: BKA