Das Bundesverwaltungsgericht präsentiert den Tätigkeits- und Justizverwaltungsbericht 2025

Am Donnerstag, 30.07.2026 hat Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE), gemeinsam mit der designierten Vizepräsidentin Mag.a Daniela Urban, LL.M., den Tätigkeits- und Justizverwaltungsbericht des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) für das Geschäftsjahr 2025 präsentiert. Neben den Reformen in der Justizverwaltung war das BVwG im Bereich der Gerichtsbarkeit mit stark gestiegenen Verfahrenszahlen und vermehrten Zuständigkeiten konfrontiert. In Hinblick auf dringende Reformen und fehlende richterliche Planstellen findet Dr. Filzwieser klare Worte: „Der Staat schadet sich selbst, wenn er Gerichte nicht ausreichend finanziert.“

Am BVwG wurden im Geschäftsjahr 2025 rund 30.550 Verfahren neu anhängig. Das entspricht einem Anstieg von rund 25 % gegenüber dem Vorjahr. Bis zum Ende des Berichtszeitraums (31. Jänner 2026) wurden rund 24.800 Verfahren abgeschlossen, was einer Steigerung von rund 17 % zum vergangenen Geschäftsjahr entspricht. Rund 54 % der Verfahren konnten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von (zumeist) sechs Monaten und 78 % innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden.

Aus Sicht des Präsidenten Dr. Filzwieser sind die steigenden Verfahrenszahlen ein Beweis für die Bedeutung und Verantwortung des BVwG im Rechtsstaat. Gleichzeitig sieht sich das Gericht mit einer zunehmenden Belastung konfrontiert, die durch vermehrte Zuständigkeiten verschärft wird. Im vergangenen Geschäftsjahr umfasste dies etwa das Informationsfreiheitsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz (Messenger-Überwachung) oder Neuerungen im Finanzmarktrecht. Ebenfalls zu beobachten ist, dass behördliche Ermittlungsverfahren teilweise auf das BVwG verlagert werden, ohne dass für das Gericht die praktische Möglichkeit besteht, an die Behörde zurückzuverweisen. Auch das erhöht den Arbeitsaufwand für Verfahren merklich.

Sparzwang bei Gerichten schadet dem Staat

Rufe nach verfahrensrechtlichen Reformen und einer Aufstockung der richterlichen Planstellen blieben bisher ungehört. „Wenn nun selbst ein moderater und genau kalkulierter Mehrbedarf mit knappem Hinweis auf Sparzwänge verweigert wird, schadet sich der Staat selbst“, betont Dr. Filzwieser im Vorwort zum aktuellen Tätigkeits- und Justizverwaltungsbericht.

Im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr hat sich der Personalstand des BVwG nicht verändert. Zum Stichtag 31. Jänner 2026 verfügte das BVwG über 220 richterliche und 399 nichtrichterliche Planstellen. Positiv hervorzuheben ist der Frauenanteil von rund 60 % bei den Bediensteten des BVwG. Richterliche Planstellen waren zu 48,5 % mit Frauen besetzt. Der Anteil an Frauen in Führungspositionen der Justizverwaltung des BVwG lag bei rund 58 %.

Designierte Vizepräsidentin will „internen Reformweg weiterverfolgen“

Mit Mag.a Daniela Urban, LL.M., erhält das 2014 gegründete BVwG nun auch die erste Frau im Präsidium. Sie ist seit über zwölf Jahren Richterin am BVwG und seit 2024 Kammervorsitzende der Kammer A (Asyl- und Fremdenrecht). Daher sind ihr die aktuellen Herausforderungen bestens bekannt. Ihr Anliegen ist es, das BVwG weiterzuentwickeln: „Besonders im Bereich der Justizverwaltung wurden im Geschäftsjahr 2025 durch Präsident Dr. Filzwieser umfangreiche Reformen umgesetzt, um die Verwaltung zeitgemäßer, serviceorientierter und unbürokratischer zu gestalten. Auch die Richter:innen wurden stärker eingebunden, um Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Diesen Weg möchte ich gemeinsam mit ihm weiterverfolgen, denn die Aufgaben und Anforderungen an das Bundesverwaltungsgericht werden nicht geringer.“

Auf Dauer können diese Maßnahmen aber weder notwendige gesetzliche und organisatorische Reformen noch fehlende Planstellen langfristig kompensieren. Präsident Dr. Filzwieser: „Mit diesen Forderungen ist das BVwG nicht alleine. Es betrifft die gesamte Justiz. Daher unterstützen auch wir den Appell der OLG-Präsident:innen und anderer Führungsorgane der ordentlichen Justiz zur „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ im Oktober. Um es deutlich zu sagen: In die Gerichtsbarkeit, und in unserem Fall in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu investieren, bringt schnellere Rechtssicherheit in den Kernbereichen des Staates und für alle Bürgerinnen und Bürger!

Der Tätigkeits- und Justizverwaltungsbericht 2025 des BVwG erscheint heuer erstmals im Doppelformat. Das barrierefreie Dokument finden Sie hier zum Download:

Berichte des Bundesverwaltungsgerichtes zum Geschäftsjahr 2025 (PDF, 10 MB)