Bundesverwaltungsgericht ruft Verfassungsgerichtshof wegen ORF-Beitrag an
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat bei einem speziellen Anwendungsfall des ORF-Beitrags-Gesetzes verfassungsrechtliche Bedenken. Aus Sicht des Gerichts widerspricht die gemeindeweise Berechnung des ORF-Beitrags im betrieblichen Bereich dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit dem Normprüfungsantrag soll die Bestimmung nun vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden.
Im konkreten Fall geht es um den betrieblichen Bereich des ORF-Beitrags für das Jahr 2024. Grundsätzlich zweifelt das BVwG die Beitragspflicht von Unternehmen nicht an. Jedoch sieht das Gericht in diesem Fall eine mögliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bzw. des sich daraus ableitenden Sachlichkeitsgebotes.
Bei Unternehmen, deren Betriebsstätten auf mehrere Gemeinden verteilt sind, wird die Gesamtarbeitslohnsumme gemeindeweise aufgespalten und die ORF Beitragsstaffelung, die die tatsächliche Höhe der Belastung des Unternehmens konkretisiert, mehrfach angewendet. Wirtschaftlich vergleichbare Unternehmen, die in nur einer Gemeinde eine oder mehrere Betriebsstätte(n) haben, durchlaufen die ORF Beitragsstaffelung nur ein einziges Mal. Aus Sicht des Gerichts werden die Unternehmen damit unterschiedlich hoch mit dem ORF-Beitrag belastet, was dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widersprechen könnte.
Stark gestiegene Beschwerdeverfahren zum ORF-Beitrag
Der Normprüfungsantrag des BVwG zeigt erneut den hohen Klärungsbedarf von offenen Rechtsfragen zur neuen Gesetzesmaterie durch die Höchstgerichte auf. Seit Inkrafttreten des neuen ORF-Beitragsgesetzes am 01.01.2024 sind die Beschwerden gegen Festsetzungsbescheide des ORF-Beitrags am BVwG enorm angestiegen. „Unsere Richter:innen haben sich intensiv mit dem neuen ORF-Beitragsgesetz auseinandergesetzt und gewährleisten so eine stringente Rechtsprechung, die auch vom Verwaltungsgerichtshof in einer ersten Entscheidung Anfang September bekräftigt wurde. Mit den Normprüfungsantrag zeigt das BVwG einmal mehr, dass es trotz großem Verfahrensanstieg und knappen Ressourcen die Rechtssicherheit für Bürger:innen im Fokus behält“, hält Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE), fest.
Insgesamt verzeichnete das BVwG in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 in der Zuweisungsgruppe für Beschwerden gegen Bescheide der ORF-Beitrags Service GmbH mehr als 8500 neue Verfahren. Seit Beginn des neuen Geschäftsjahres im Februar 2026 sind bereits erneut über 3800 Verfahren anhängig geworden. Von den insgesamt rund 12.400 Verfahren konnten knapp 65% bereits abgeschlossen werden (Stand: 23.09.2026). Insbesondere in den vergangenen Monaten ist das BVwG auch mit einer wachsenden Zahl an Befreiungsverfahren infolge des Umstiegs von Rundfunkgebühren auf „Haushalte“ konfrontiert.
Den Beschluss W114 2350960-1 vom 02.10.2026 finden Sie ehestmöglich im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Die Meldung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof vom September 2026 finden Sie hier.