Verwaltungsgerichtshof bestätigt Rechtsmeinung des Bundesverwaltungsgerichts zum ORF-Beitrag
Nachdem der Verfassungsgerichtshof bereits im vergangenen Jahr festgehalten hatte, dass der ORF-Beitrag verfassungskonform ist, hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof in einer ersten Entscheidung die Rechtsmeinung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) bestätigt. Angesichts der enorm gestiegenen Verfahrenszahlen in diesem Bereich ist diese höchstgerichtliche Bestätigung der Rechtsprechung des BVwG relevant.
Seit Inkrafttreten des neuen ORF-Beitragsgesetzes am 01.01.2024 sind die Beschwerden gegen Festsetzungsbescheide im privaten Bereich des ORF-Beitrags am BVwG sehr stark angestiegen. Es ergab sich hoher Klärungsbedarf zu offenen Rechtsfragen vor den Höchstgerichten. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 02.09.2026 liegt nun die erste Judikatur vor, welche die bisherige Rechtsprechung des BVwG in wesentlichen Punkten festigt.
In der Entscheidung wird unter anderem die monatliche Festsetzung des ORF-Beitrags für den Übergangszeitraum durch den Gesetzgeber bestätigt und die neugestaltete Finanzierungsregelung des ORF als mit den Europäischen Beihilfenvorschriften vereinbar beurteilt. Besonders maßgeblich für das BVwG ist der bestätigende Ausspruch des VwGH, dass in Beschwerdeverfahren eine mündliche Verhandlung entfallen kann, wenn im Verfahren keine strittigen Tatsachen- oder Beweisfragen vorliegen, sondern nur Rechtsfragen bestehen, zu denen es bereits höchstgerichtliche Judikatur bzw. Judikatur des EuGH gibt, die sich jeweils mit den vorgebrachten Beschwerdepunkten auseinandergesetzt hat.
Rechtssicherheit trotz hoher Verfahrenszahl
„Die Entscheidung des VwGH ist eine erste wichtige Bestätigung der Rechtsprechung des BVwG. Seit Bekanntwerden der Novelle haben sich unsere Richter:innen intensiv mit dem neuen ORF-Beitragsgesetz auseinandergesetzt und so eine stringente Rechtsprechung gewährleistet, die nun auch vom VwGH bekräftigt wurde. Dies zeigt einmal mehr, dass das BVwG selbst bei großem Verfahrensanstieg und knappen Ressourcen Rechtssicherheit schafft“, hält Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE), fest. Dennoch sind noch verschiedene weitere Rechtsfragen etwa zum betrieblichen Bereich des ORF-Beitrags offen.
Insgesamt verzeichnete das BVwG in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 in der Zuweisungsgruppe für Beschwerden gegen Bescheide der ORF-Beitrags Service GmbH mehr als 8500 neue Verfahren. Seit Beginn des neuen Geschäftsjahres im Februar 2026 sind bereits erneut über 3800 Verfahren anhängig geworden. Von den insgesamt rund 12.400 Verfahren konnten knapp 65% bereits abgeschlossen werden (Stand: 23.09.2026). Insbesondere in den vergangenen Monaten ist das BVwG auch mit einer wachsenden Zahl an Befreiungsverfahren infolge des Umstiegs von Rundfunkgebühren auf „Haushalte“ konfrontiert.
Weiterführende Links:
- Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum ORF-Beitrag vom 02.09.2026
- Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum ORF-Beitrag vom 24.06.2025