Fachkundige Laienrichter/Laienrichterin

Von der Justizministerin für sechs Jahre bestellte Personen, die aufgrund ihres Fachwissens in gesetzlich bestimmten Verfahren gemeinsam mit einem (Berufs)Richter/einer (Berufs)Richterin in einem Senat entscheiden. Vgl dazu auch § 12 BVwGG. Die Tätigkeit eines fachkundigen Laienrichters/ einer fachkundigen Laienrichterin ist ehrenamtlich.