(Berufs)Richter/Richterin

Weisungsfreie und unabhängige Organe des Bundesverwaltungsgerichts, die zur Führung und Entscheidung der Beschwerdeverfahren berufen sind. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben entscheiden Einzelrichter oder Senate. Für jeden Richter/jede Richterin besteht eine Gerichtsabteilung.