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: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH in einem asylrechtlichen Beschwerdeverfahren
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in einem asylrechtlichen Beschwerdeverfahren eines Staatsbürgers der Arabischen Republik Syrien ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.
In diesem Vorabentscheidungsverfahren geht es im Wesentlichen darum, ob die Ableistung einer Befreiungsgebühr vom Wehrdienst dem Grunde nach ein Mittel zur Abwendung von drohenden Verfolgungshandlungen wegen Militärdienstverweigerung oder unverhältnismäßiger Bestrafung ist und ob eine Bezahlung der Sanktionen-Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18.01.2012 widerspricht.