Wien, 24.04.2013 Perl: Grundlegende Änderungen in der Verwaltung kommen auf uns zu Utl: Die heiße Phase im Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts läuft

„In der österreichischen Verwaltung kommen in wenigen Monaten grundlegende Änderungen auf uns zu. Es wird mit dem Bundesverwaltungsgericht (und mit dem Bundesfinanzgericht sowie den 9 Landesverwaltungsgerichten) eine zusätzliche gerichtliche Ebene eingeführt, in der in der Sache selbst entschieden werden kann“, sagte Mag. Harald Perl, Präsident des zukünftigen Bundesverwaltungsgerichts bei einem Hintergrundgespräch vor Journalistinnen und Journalisten. In Zukunft würden unabhängige Richterinnen und Richter Bescheide von Verwaltungsbehörden überprüfen können.

Alle Verwaltungsangelegenheiten (bis auf Angelegenheiten der Gemeinde) seien in Zukunft nach denselben rechtlichen Prinzipien und Grundlagen zu entscheiden. Gegen den Bescheid einer Administrativbehörde könne beim Bundesverwaltungsgericht (oder bei einem der Landesverwaltungsgerichte oder beim Bundesfinanzgericht) Beschwerde erhoben werden, erläuterte der Präsident.

Man gehe davon aus, dass knapp 40.000 Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu bearbeiten sein werden. „Die 168 Richterinnen und Richter werden zu entscheiden haben, ob jemand zu Recht Arbeitslosengeld bekommt oder nicht oder ob ein Bankinstitut ihre Konzession zu Recht behält oder nicht. Sie werden darüber befinden, ob ein Schüler oder eine Schüler zu Recht nicht in die nächste Schulstufe aufsteigen darf oder ob ein öffentlicher Auftrag eines Ministeriums korrekt vergeben wurde“, so Perl. Es sei zu entscheiden, ob das Recht auf Datenschutz verletzt wurde oder ob Landwirtschaftsbetrieben Prämien zu Recht auszubezahlen sind.

Insbesondere im Bereich Soziales und Landwirtschaft sowie asyl- und fremdenrechtliche Angelegenheiten seien eine hohe Anzahl an Beschwerdeverfahren zu erwarten. In den Bereich Wirtschaft und Umwelt seien umfangreiche und komplexe Herausforderungen erwartbar, machte Perl deutlich.

„Das neue System in der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird dazu führen, dass die Verfahren transparenter und überschaubarer werden. Das Ziel ist eine Beschleunigung und Vereinheitlichung des Gesamtsystems. Davon werden sowohl die Rechtsschutzsuchenden wie auch der gesamte Wirtschaftsstandort profitieren“, sagte Vizepräsident Dr. Michael Sachs abschließend.

Insgesamt wird das Bundesverwaltungsgericht mit 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 168 Richterinnen und Richtern, am Hauptstandort Wien und mit den Außenstellen Linz, Innsbruck und Graz, eines der größten Gerichte Österreichs sein und in knapp 8 Monaten – am 1. Jänner 2014 – seine Arbeit aufnehmen.

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sind unter http://www.bvwg.gv.at/ abrufbar.

Rückfragehinweis:

Bundesverwaltungsgericht

Mag. Dagmar Strobel-Langpaul

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