Wien, 17.09.2013 Perl: „Sie sind das Herzstück des Bundesverwaltungsgerichts“ Utl: Auf Richter kommt große Aufgabe zu, die Mut, Entschlossenheit und Sensibilität erfordert

„Sie sind das Herzstück des Bundesverwaltungsgerichts und werden die künftige Rechtsprechung unseres Landes in weiten Bereichen des Verwaltungsrechts maßgeblich prägen“, sagte Harald Perl, Präsident des neuen Bundesverwaltungsgerichts anlässlich der Überreichung der Dekrete an jene Richterinnen und Richter, die beim Festakt mit Staatssekretär Ostermayer vor wenigen Wochen verhindert waren. Nunmehr haben alle 168 Richterinnen und Richter den Diensteid auf die Republik Österreich abgelegt.

Mit etwa 40.000 Verfahren pro Jahr in unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen komme eine große Aufgabe auf die Richterinnen und Richter zu, die Entschlossenheit, Mut, Kraft und Engagement genauso erfordere wie Sensibilität und das Wissen über die Wirkungsweise der österreichischen Verwaltung, so Perl weiter.

„Seien Sie sich stets bewusst, dass die von Ihnen getroffenen Entscheidungen immer wieder einmal nicht unbedingt im Einklang mit dem subjektiven Rechtsempfinden der Beschwerdeführer stehen werden“, sagte Perl zu den Richterinnen und Richtern. Und weiter: „Und messen Sie Ihre Arbeit einzig und alleine daran, in welchem Ausmaß es Ihnen gelingt, die Gesetze ordnungsgemäß zu vollziehen und dazu beizutragen, das Vertrauen in die österreichische Rechtsordnung zu stärken“.

Abschließend gratulierte Vizepräsident Michael Sachs den neuen Richterinnen und Richtern zur Ernennung und erinnerte daran, dass sich die Kolleginnen und Kollegen gegenüber mehr als 400 Mitbewerberinnen und Mitbewerber im Auswahlverfahren durchgesetzt hätten.

Insgesamt wird das Bundesverwaltungsgericht mit 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 168 Richterinnen und Richtern, am Hauptstandort Wien und mit den Außenstellen Linz, Innsbruck und Graz, eines der größten Gerichte Österreichs sein und seine Arbeit am 1. Jänner 2014 aufnehmen.

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sind unter www.bvwg.gv.at/ abrufbar.

Rückfragehinweis:

Bundesverwaltungsgericht

Mag. Dagmar Strobel-Langpaul

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