Wien, 07.02.2017 Steigende Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht bedeuten enorme Kraftanstrengung Personalaufstockung aus dem Jahr 2016 muss auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen

„In den ersten drei Jahren seines Bestehens sind am Bundesverwaltungsgericht über 83.000 Verfahren anhängig geworden. Fast drei Viertel dieser Verfahren, also mehr als 61.000, sind abgeschlossen“ sagte Präsident Mag. Harald Perl bei einem Pressegespräch zur Bilanz und zu den bevorstehenden Herausforderungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG).

„Das Erfreuliche daran ist, dass in 96 Prozent aller Verfahren keine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben wurde und das Bundesverwaltungsgericht dadurch Rechtsfrieden geschaffen hat. Dies zeigt, dass unsere Entscheidungen bei den Verfahrensparteien eine hohe Akzeptanz finden“, ergänzte Vizepräsident Dr. Michael Sachs. In 55 Prozent aller Fälle seien die Behördenentscheidungen bestätigt worden, in einem Drittel der Fälle seien Behördenentscheidungen aufgehoben oder abgeändert worden. Sonstige Entscheidungen wie etwa Zurückweisungen einer Beschwerde würden etwa 12 Prozent ausmachen.

Perl führte aus, dass die ständig steigende Anzahl an Beschwerdeverfahren eine enorme Kraftanstrengung für das Bundesverwaltungsgericht bedeute. Die Beschwerdeverfahren seien schon in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen und würden auch im Jahr 2017 weiter zunehmen. „Das Bundesverwaltungsgericht hat in allen Fachbereichen – Soziales, Wirtschaft und Persönliche Rechte - mit einer gleichbleibend hohen Anzahl an neuen Verfahren zu rechnen. Einzige Ausnahme: Der Bereich Fremdenwesen und Asyl steigt überdimensional stark an“. Derzeit würden drei Viertel aller neu anhängigen Beschwerdeverfahren aus diesem Bereich stammen. Die Verfahren aus dem Bereich Fremdenwesen und Asyl hätten sich seit dem Jahr 2014 verdoppelt. Für das Jahr 2017 würde man 20.000 neue Verfahren in diesem Bereich erwarten.

Um diesen Anstieg an Beschwerdeverfahren in den kommenden Jahren bewältigen zu können, sei die Fortsetzung der im Vorjahr eingeleiteten personellen Investitionen ab dem Jahr 2018 notwendig, so Perl weiter. Das derzeitige Personal müsse in gleichem Ausmaß auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen. Derzeit seien 80 nicht-richterliche Planstellen nur bis Ende 2017 vorgesehen.

Zusätzlich zu den Personalinvestitionen strichen Perl und Sachs die kontinuierlichen Arbeiten hinsichtlich der Modernisierung des Gerichtsbetriebes in organisatorischer und technischer Hinsicht hervor.

Ganz besonders in den Vordergrund stellte der Präsident die ISO-zertifizierten Arbeitsabläufe des Bundesverwaltungsgerichtes. „Ein modernes und umfassendes Ablaufmanagement ist für uns von zentraler Bedeutung, um mit großen Mengen an Verfahren möglichst effizient umzugehen und dafür zu sorgen, dass sich die Richterinnen und Richter auf ihre judizielle Tätigkeit konzentrieren können“.

Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt derzeit etwa 600 Bedienstete (davon 220 Richterinnen und Richter) an den Standorten Graz, Innsbruck, Linz und Wien. Etwa 830 fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter sind in den Verfahren mitbeteiligt.

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sind unter www.bvwg.gv.at abrufbar.

Rückfragehinweis:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel: 01-601 49-152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at