Wien, 03.01.2014 Bundesverwaltungsgericht steht Menschen offen, die sich gegen vermeintlich falsche Entscheidung einer Bundesbehörde wehren möchten Utl: Unabhängige Richterinnen und Richter führen Verfahren und es besteht kein Anwaltszwang

„In der Verwaltung ist im Rechtsschutz seit 1. Jänner alles anders, kein Stein bleibt auf dem anderen“, sagte Harald Perl, Präsident des neuen Bundesverwaltungsgerichts bei der Start-Pressekonferenz des neuen Bundesverwaltungsgerichts. „Das Bundesverwaltungsgericht ist eine Rechtsschutz-Einrichtung für die Menschen in unserem Land. Sie steht jedem offen und ermöglicht, sich gegen vermeintlich falsche Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde des Bundes (außer Finanzrecht) zur Wehr zu setzen“.

Man brauche keinen Anwalt, jeder Mann und jede Frau könne die Beschwerde selbst einbringen. Die Beschwerdegebühr betrage 30 Euro, wobei beispielsweise in vielen Sozialverfahren wie etwa im Bereich der Arbeitslosenversicherung oder Behindertenangelegenheiten keine Gebühren anfallen würden, so Perl weiter.

„Wenn also Zweifel an der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde bestehen, können sich Bürgerinnen und Bürger genauso wie Wirtschaftstreibende und Unternehmen an das Bundesverwaltungsgericht wenden“, ergänzte Dr. Michael Sachs, Vizepräsident des neuen Gerichts und fügte hinzu: Wichtig sei, dass die Beschwerde bei jener Behörde eingebracht werde, von der der Bescheid stamme. Grundsätzlich hätte man dafür 4 Wochen Zeit. Es gebe in einzelnen Bestimmungen auch deutlich kürzere Fristen, daher sei es notwendig, die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid genau zu lesen, so Sachs.

Der oder die zuständige Richter/Richterin würde dann über den weiteren Verfahrensgang entscheiden. Es könne etwa zu einer mündlichen Verhandlung kommen, die öffentlich zugänglich sei. Für eine endgültige Entscheidung habe das Gericht im Regelfall sechs Monate Zeit. „Aber auch hier können die Fristen deutlich kürzer sein wie beispielsweise bei Vergabeverfahren 6 Wochen oder 3 Monate bei der Ausländerbeschäftigung“, führte Sachs aus.

Abschließend betonte Perl, dass er das Bundesverwaltungsgericht als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger genauso wie für Wirtschaftstreibende und Unternehmen sehe, die an der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung zweifeln und eine unabhängige gerichtliche Prüfung herbeiführen wollen.

Insgesamt ist das Bundesverwaltungsgericht mit knapp 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 169 Richterinnen und Richtern, und zusätzlich 850 fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern am Hauptstandort Wien und mit den Außenstellen Linz, Innsbruck und Graz, eines der größten Gerichte Österreichs.

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sind unter www.bvwg.gv.at abrufbar.

Rückfragehinweis:

Bundesverwaltungsgericht

Mag. Dagmar Strobel-Langpaul

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