Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung - mit Ausnahme des Finanzrechts (zuständig ist das Bundesfinanzgericht). 

Die neun Landesverwaltungsgerichte sind in allen Rechtssachen zuständig, die in Vollziehung Landessache sind oder die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden oder der Sicherheitsverwaltung zuzurechnen sind, außer es wird durch Gesetz anderes festgelegt.

Sind Sie mit Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde des Bundes nicht einverstanden, können Sie grundsätzlich Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben. Hier haben Sie die Möglichkeit, Behördenentscheidungen durch weisungsfreie und unabhängige Richterinnen und Richter überprüfen zu lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist für Sie zuständig:

  1. Wenn Sie ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einer Bundesbehörde einbringen wollen (Bescheidbeschwerde).
  2. Wenn eine Behörde mit Ihrer Entscheidung säumig ist (Säumnisbeschwerde).
  3. Wenn eine Bedienstete oder ein Bediensteter einer Behörde gegen Sie einen individuellen Befehl ausspricht oder Ihnen gegenüber Zwang anwendet und Sie dieses Verhalten für rechtswidrig erachten (Maßnahmenbeschwerde).

Den genauen Ablauf eines Verfahrens sowie Informationen zur Übermittlung von Schriftstücken und zur Vergebührung finden Sie hier.

Die Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts sind vielfältig.

Es werden behördliche Entscheidungen aus folgenden Bereichen überprüft:

Der Informations-Folder des Bundesverwaltungsgerichts als barrierefreier Download:

Das Bundesverwaltungsgericht - Ein Überblick