Wien, 21.08.2017 Linzer Westring (A 26) kann unter Vorschreibung neuer Auflagen gebaut werden Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen das Vorhaben abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht teilt mit, dass über die Beschwerden zum Vorhaben „Linzer Westring - A 26“ entschieden wurde.

Der Senat aus drei Richterinnen hat entschieden, dass der Linzer Westring (A 26) unter Vorschreibung neuer Auflagen bzw. unter Einhaltung der zum Teil abgeänderten und erweiterten Auflagen gebaut werden kann. Die Umweltverträglichkeit des Projektes ist unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Maßnahmen während aller Bau- und Betriebsphasen gegeben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Anhörung von Sachverständigen diverse Auflagen aus den Fachbereichen Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe und Klima sowie Naturschutz ergänzt. Zusätzlich wurden in den Fachbereichen Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe und Klima sowie Geotechnik und Ornithologie neue Auflagen vorgeschrieben.

Die gerichtlich beigezogenen Sachverständigen konnten nachvollziehbar darlegen, dass die Beschwerdevorbringen insgesamt nicht geeignet waren, die Umweltverträglichkeit des Projektes in Zweifel zu ziehen.

In diesem Verfahren haben sich grundsätzliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Nachsorgemaßnahmen für Straßenbauvorhaben gestellt, die ordentliche Revision wurde daher zugelassen.

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ist in Kürze auf der Website des BVwG unter www.bvwg.gv.at abrufbar.

Rückfragehinweis:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel.  +43 1 60 149 - 152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at