Wien, 09.07.2018 Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht haben sich seit Beginn mehr als verdoppelt Stark gestiegene Verfahrenseingänge stellen eine enorme Belastung dar – Lösungsansätze werden gemeinsam mit dem BMVRDJ entwickelt

„Seit Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichtes am 1.1.2014 hat sich der Eingang an Beschwerdeverfahren mehr als verdoppelt, eine Belastung, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles abverlangt und der sie auf Dauer so nicht gewachsen sein werden“, sagten Präsident Harald Perl und Vizepräsident Michael Sachs anlässlich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes 2017. Allein im vergangenen Geschäftsjahr 2017 war ein Neueingang von 41.900 Verfahren zu verzeichnen, was vor allem auf eine überproportionale Steigerung der Verfahren im Bereich Fremdenwesen und Asyl (30.600 neue Verfahren) zurückzuführen war. Im Vergleich dazu sind in den vorangegangenen Geschäftsjahren knapp 28.000 (2016) und 23.000 (2015) neue Verfahren anhängig geworden.

Insgesamt konnten im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 29.000 Verfahren abgeschlossen werden. „Die Zahl der anhängigen Verfahren übersteigt in jeder Hinsicht die personellen Kapazitäten des Bundesverwaltungsgerichtes. Diese Rahmenbedingungen stellen das Gericht vor besonders große Herausforderungen, da die Arbeitsbelastung der einzelnen Gerichtsabteilungen schon im vergangenen Jahr enorm hoch war“, sagte Perl.

Gemeinsam mit dem nunmehr für das BVwG zuständigen Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werde an unterschiedlichen Lösungsansätzen in organisatorischen, technischen, personellen und legistischen Bereichen zur Bewältigung der angespannten Situation am Bundesverwaltungsgericht gearbeitet, führte der Präsident aus.

Sämtliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes unterliegen der höchstgerichtlichen Kontrolle. Allen Verfahrensparteien steht es frei, solche Überprüfungen von Entscheidungen des BVwG herbeizuführen. „Die hohe Qualität der Arbeit der Richterinnen und Richter zeigt sich daran, dass in über 95 Prozent aller Entscheidungen des BVwG kein Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht wurde“, führte Vizepräsident Sachs aus.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Geschäftsjahr 2017 590 Bedienstete (davon 219 Richterinnen und Richter) an vier Standorten (Graz, Innsbruck, Linz und Wien). Zudem sind mehr als 800 fachkundige Laienrichterinnen und –richter am BVwG tätig. 73 Prozent der neu anhängig gewordenen Verfahren stammten aus dem Bereich Fremdenwesen und Asyl, 19 Prozent aus dem Bereich Soziales, 4 Prozent aus dem Bereich Persönliche Rechte und Bildung sowie weitere 4 Prozent aus dem Bereich Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt.

Der Tätigkeitsbericht 2017 ist unter www.bvwg.gv.at abrufbar.

Rückfragehinweis:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
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