Klarstellung zum Verfahren „Neue Donaubrücke Mauthausen“

Bezugnehmend auf die mediale Berichterstattung vom 9., 10. und 11.9.2025 informiert das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) über den bisherigen Verfahrensverlauf zur „Neuen Donaubrücke Mauthausen“. Das BVwG prüft die vorgebrachten Beschwerden von zwei Bürgerinitiativen, einer Umweltorganisation, der Gemeinde Ennsdorf sowie mehreren Privatpersonen.

Das Bauvorhaben führt zum Teil durch ein Augebiet, weshalb die Prüfung der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen einen Schwerpunkt der Beurteilung bildet. Da die artenschutzrechtlichen Auswirkungen im bisherigen Verfahren von den Behörden nicht nach dem aktuellen Stand der Technik beurteilt wurden, muss dies nun im gerichtlichen Verfahren nachgebessert werden. Konkret wurden vom BVwG aus folgenden Fachbereichen ergänzende Gutachten in Auftrag gegeben: Verkehrstechnik, Luftreinhaltetechnik, Schalltechnik, Umweltmedizin, Naturschutz, Forstökologie und Forsttechnik, Landschaft und Raumplanung, Hydrologie und Hochwasserschutz sowie Gewässerökologie.

In der mündlichen Verhandlung vom 24.-26.2.2025 konnten sämtliche Fachbereiche mit Ausnahme des Fachbereichs „Naturschutz“ abgeschlossen werden. Für letzteren wurde ein Verbesserungsauftrag erteilt. Die dafür notwendigen Unterlagen wurden von den Projektwerbenden bis zum 14.8.2025 fristgerecht eingebracht. Bis voraussichtlich Ende September wird auch das Gutachten des zuständigen Gerichtsgutachters vorliegen und so rasch wie möglich eine weitere mündliche Verhandlung anberaumt werden.