Jahrespensum an offenen Verfahren Bundesverwaltungsgericht fordert einmal mehr zusätzliche Planstellen
Eine aktuelle interne Auswertung zeigt, dass aktuell knapp 22.660 Verfahren am Bundesverwaltungsgericht offen sind. Dies entspricht in etwa dem Pensum, das die 220 Richter:innen jährlich abschließen. Steigende Verfahrenszahlen in einigen Rechtsgebieten und vermehrte Zuständigkeiten führen zu einer zunehmenden Belastung für Österreichs größtes Gericht. Im Rahmen der „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ appelliert Präsident Dr. Christian Filzwieser einmal mehr: „Wenn Gerichte nicht ausreichend finanziert werden, schadet sich der Staat selbst.“
Bereits mehrmals hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Aufstockung von insbesondere 20 neuen richterlichen Planstellen verlangt – mit Blick auf die angespannte Budgetlage eine verantwortungsvolle und moderate Forderung. Eine aktuelle Auswertung bestätigt nun einmal mehr, wie dringend diese Planstellen, die zum Teil vom Gesetzgeber auch bereits ausdrücklich zuerkannt worden sind, aber bisher nicht umgesetzt wurden, benötigt werden:
22.660 offene Verfahren
verzeichnet das BVwG aktuell (Stand: 30.09.2026). In den vergangenen sechs Geschäftsjahren konnten pro Jahr im Durchschnitt rund 22.800 Verfahren abgeschlossen werden. Insbesondere im Geschäftsjahr 2025 konnte der Verfahrensabschluss um rund 17% im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Alle Möglichkeiten interner Effizienzsteigerungen wurden und werden selbstverständlich genutzt, aber dennoch steht fest:
Aktuell müssen 220 Richter:innen ein Jahrespensum an offenen Verfahren bearbeiten, während täglich neue Verfahren einlangen.
Präsident Dr. Filzwieser sieht Handlungsbedarf: „Die Auswirkungen tragen nicht nur die Mitarbeitenden des Gerichts, sondern alle Bürgerinnen und Bürger. Sie haben das Recht auf einen funktionierenden Rechtsstaat und wenn Gerichte nicht ausreichend finanziert werden, schadet sich der Staat am Ende selbst. Aktuelle Reformvorhaben (etwa in der Digitalisierung) bringen in einzelnen Bereichen vielleicht kurzfristige Entlastung, greifen aber nicht tief genug. Und klar ist jedenfalls: Keine Reform kann fehlende Planstellen längerfristig kompensieren.“
Neben der Ressourcenaufstockung fordert Präsident Dr. Filzwieser Mut zu weiteren legistischen Änderungen ein, die dem Staat sparen helfen können, ohne den Rechtsstaat zu gefährden – etwa im Bereich von Fristsetzungsverfahren bis hin zu einer gewissen Erleichterung bei Zurückverweisungen an Behörden.
Unter diesen Aspekten wünscht Präsident Dr. Filzwieser, so wie die Präsidentin und Präsidenten der Oberlandesgerichte, der standespolitischen Initiative der Aktionswoche nachhaltigen Erfolg.