Causa Finanzamt: Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Vorwürfe rund um die Causa „Finanzamt“ entschieden zurück. Die Integrität von unabhängigen Richter:innen und die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen müssen als maßgeblicher Bestandteil des österreichischen Rechtsstaats von allen Beteiligten hochgehalten werden.

Nicht jede Diskriminierung ist auch strafrechtlich relevant. Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Rechtsbereiche, die aus gutem Grund im österreichischen Rechtsstaat von unterschiedlichen Gerichten beurteilt werden. Die erwartete Entscheidung des Landesgerichts Linz ändert nichts an der rechtskräftigen und rechtsrichtigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die stattgefundene Diskriminierung.

Als Verwaltungsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht insbesondere für Beschwerden gegen Entscheidungen von Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständig und kommt seinem gesetzlichen Auftrag stets unabhängig und professionell nach. Im konkreten Fall von Frau Dr. Scharf ging es um eine mögliche Diskriminierung im Besetzungsverfahren. Eine solche wurde durch das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts 2021 rechtskräftig festgestellt. Im Zuge des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht war auch die Frage der Eignung zu beurteilen.

Zu erwähnen ist, dass Nationalratsabgeordneter Wöginger im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht involviert war, da dieser nicht Teil der damaligen Beurteilungskommission im Besetzungsverfahren für das Finanzamt Braunau war. Zu jenem Zeitpunkt waren die vielzitierten Chats zwischen ihm und T. Schmid und der sich daraus ergebende Konnex zum Besetzungsverfahren weder dem Bundesverwaltungsgericht noch der Öffentlichkeit bekannt.