Bundesverwaltungsgericht soll engagierte Richterin als Vizepräsidentin erhalten

Die Bundesregierung hat mit Umlaufbeschluss des Ministerrates vom 19.07.2026 Mag.a Daniela Urban, LL.M., für das Amt der Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts vorgeschlagen. Bei Ernennung durch Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen wird das Bundesverwaltungsgericht eine erfahrene Richterin und Rechtsexpertin in Asyl- und Fremdenrecht, persönlichen Rechten und Verfassungsrecht erhalten.

Daniela Urban ist seit der Gründung des Bundesverwaltungsgerichts 2014 Richterin am größten Gericht Österreichs. Durch ihre zahlreichen Tätigkeiten bringt Daniela Urban sowohl umfangreiche Kenntnisse in den unterschiedlichen Rechtsmaterien des Bundesverwaltungsgerichts als auch fundierte Erfahrung im Bereich der Justizverwaltung mit. Neben ihrer Arbeit als Kammervorsitzende der Kammer A (Asyl- und Fremdenrecht) zeigte sie besonders in den vergangenen Monaten als gerichtsinterne Projektleiterin großes Engagement bei den Vorbereitungen zur Umsetzung der europäischen Asylreform.

Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE), begrüßt den nunmehr inhaltlich abgeschlossenen Besetzungsprozess: „Um ein Gericht in dieser Größe dauerhaft strukturiert und effizienzorientiert zu verwalten und zu führen – etwa in Budget- oder Personalfragen oder bei der Repräsentation nach außen – braucht es ein Präsidium, das aus mehr als einer Person besteht. Dies ist auch gesetzlich so vorgesehen. Umso mehr freut es mich, dass mit Daniela Urban eine erfahrene, engagierte und juristisch hoch qualifizierte Richterin für diese verantwortungsvolle Position der Vizepräsidentin vorgeschlagen wurde.“

Zum Werdegang von Mag.a Daniela Urban, LL.M.

Daniela Urban, wurde 1982 in Wien geboren und hat 2005 ihr Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien abgeschlossen. 2006 absolvierte sie den Master of Law an der Andrássy Universität in Budapest und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht/Zentrum für Glücksspielforschung der Universität Wien tätig. Sie war mehrere Jahre verfassungsrechtliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof und hat seit 2008 mehrere Fachartikel und Bücher zu den Themen Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Wahlrecht, Naturschutzrecht und Asyl- und Fremdenrecht publiziert.

Seit Jänner 2014 ist Daniela Urban Richterin am Bundesverwaltungsgericht und judizierte seither in den Bereichen Asyl- und Fremdenrecht sowie Dienstrecht und Datenschutzrecht. Mehrere Jahre war sie als gerichtsinterne Ansprechrichterin im Asylbereich tätig. Von 2021 bis 2023 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Justiz.

Seit 2024 Kammervorsitzende am Bundesverwaltungsgericht

2024 wurde Daniela Urban zur Kammervorsitzenden der Kammer A für Asyl- und Fremdenrecht ernannt. Mehrere Jahre war sie auch Mitglied und stellvertretende Vorsitzende im Controllingausschuss des Gerichts und ist aktuell Mitglied im Dienstsenat. Neben zahlreichen Vortragstätigkeiten ist sie seit 2025 auch beauftragte Richterin für Recruiting am Bundesverwaltungsgericht.

Im Zuge der Vorbereitungen auf die umfassende europäische Asylrechtsreform übernahm Daniela Urban die Leitung der gerichtsinternen Projektgruppe „READY4GEAS“ und war maßgeblich an der Erarbeitung der neuen Rechtsmaterie und der Schulung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals beteiligt. Als Vizepräsidentin wird sie dem im Februar 2026 in den Ruhestand getretenen Vizepräsidenten Dr. Michael Sachs nachfolgen.

Zum Bestellungsablauf

Für das größte Gericht Österreichs ist ein Präsidium, bestehend aus zwei Personen, nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung notwendig. Für die Besetzung der Positionen des:der Präsident:in bzw. Vizepräsident:in gibt das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) einen klaren Ablauf vor.

Im konkreten Besetzungsverfahren für die:den Vizepräsident:in hat das Bundeskanzleramt als gesetzlich zuständiges Organ am 02.01.2026 die Position öffentlich ausgeschrieben. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 03.02.2026 wurden die Bewerber:innen durch eine Kommission, bestehend aus zwei Vertreter:innen der zuständigen Ministerien, zwei Vertreter:innen aus dem Bereich Wissenschaft sowie den drei Präsidenten der Höchstgerichte, angehört. Basierend auf der Empfehlung der Kommission hat die Bundesregierung Daniela Urban ausgewählt und schlägt diese dem Bundespräsidenten zur Ernennung vor.