Bundesverwaltungsgericht bestmöglich auf GEAS-Reform vorbereitet – trotz sehr schwieriger budgetärer Lage

Das Bundesverwaltungsgericht blickt dem Stichtag der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 pragmatisch entgegen – trotz der heute angekündigten Budgeteinschnitte für die kommenden Jahre. Die umfangreichen neuen Regelungen betreffen das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich und sind teilweise ab dem ersten Tag auch auf bereits anhängige Verfahren anzuwenden. Die Richter:innen und Mitarbeiter:innen haben sich in den letzten Monaten im Rahmen eines durch den Präsidenten des Gerichts initiierten europaweit einzigartigen Projekts intensiv auf die Reform vorbereitet.

Die Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts bringt in vielen unterschiedlichen Bereichen des Asyl- und Fremdenwesens Neuerungen für das Bundesverwaltungsgericht. So bedingt die Reform eine EU-weite Vereinheitlichung der materiellen Rechtsgrundlagen und Verfahrensregelungen, die ab dem 12. Juni 2026 anzuwenden sind. Auf nationaler Ebene wird das Bundesverwaltungsgericht künftig neu auch als Beschwerdeinstanz für den Rechtsbereich des Familiennachzugs zuständig sein. Vor allem am Beginn rechnet das Bundesverwaltungsgericht mit einem gewissen Klärungsbedarf rechtlicher Fragen durch die nationalen Höchstgerichte und vor allem den EuGH.

Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE), blickt dem Start der GEAS-Reform pragmatisch entgegen: „Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bestmöglich auf die Reform vorbereitet. Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung trotz aller Argumente offenbar keine neuen Planstellen vorgesehen hat. Dies erschwert die Umsetzung der Reform zusätzlich und wird sich am Ende auch negativ auf die Verfahrensdauern auswirken. Gerade in der komplexen Anfangsphase eines solchen großen Reformprojekts bereits undifferenziert Einsparungen vorzusehen, kann sich aus fachlicher Sicht am Ende kontraproduktiv auswirken, nicht nur für den Rechtsschutz, sondern auch für die mit GEAS verbundenen Zielsetzungen im Allgemeinen. Unser Anspruch als Teil der Justiz wird es dennoch sein, im Rahmen unserer Möglichkeiten effizient und effektiv Rechtssicherheit für die Verfahrensparteien und insbesondere die betroffenen Menschen zu schaffen.“

Hohe Fachkompetenz und umfassende Vorbereitung am Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat – auch als „Nachfolger“ des Asylgerichtshofs – seit seiner Gründung große fachliche Kompetenz im Bereich Asyl- und Fremdenrecht. Durchschnittlich betreffen über 60 % der jährlichen Verfahrenseingänge diesen Rechtsbereich. Als größtes Gericht Österreichs ist das Bundesverwaltungsgericht seit 2014 die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung und damit auch des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Bereits seit November 2024 setzt sich das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des gerichtsinternen und kostenneutralen Projekts „READY4GEAS“ intensiv mit der Reform des europäischen Asylsystems auseinander.

„Vor allem in den letzten Monaten wurde unermüdlich daran gearbeitet, alle rund 220 Richter:innen sowie das juristische und nicht-juristische Personal auf die neuen Materien vorzubereiten. Dass dem Bundesverwaltungsgericht kurz vor der Umsetzung überraschend das Rechtsgebiet des Familiennachzugs im NAG, in dem wir bisher überhaupt nicht judiziert haben, überantwortet wurde, ist eine zusätzliche Herausforderung, der sich das Bundesverwaltungsgericht aber ebenso gewachsen zeigen wird. Da jedoch auch dafür keine neuen richterlichen Planstellen für die kommenden zwei Jahre vorgesehen sind, wird die Entscheidungsarbeit des Bundesverwaltungsgerichts künftig in allen von uns judizierten Rechtsgebieten aber jedenfalls erschwert“, hält Präsident Dr. Christian Filzwieser fest.