Geschäftsverteilungsausschuss

aus Präsident, Vizepräsident und fünf von der Vollversammlung gewählten richterlichen Mitgliedern (und 15 Ersatzmitgliedern) bestehendes Organ des Bundesverwaltungsgerichts, das die Verteilung der Geschäfte auf die Richter und Richterinnen beschließt.