„Die Verfahrensdauern können sich verlängern“
Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE) äußerte sich zur geplanten nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Durch die Reform bekommt das Bundesverwaltungsgericht weitere Aufgaben und ist künftig auch für Verfahren im Zusammenhang mit dem Familiennachzug zuständig. Ohne zusätzliches Personal, so warnt Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE), wird sich die durchschnittliche Verfahrensdauer am Bundesverwaltungsgericht verlängern und auch Rechtsgebiete abseits des Asyl und Fremdenwesens betreffen.
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