Mag.a Daniela Urban, LL.M. zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ernannt
Am 29.07.2026 fand die feierliche Dekretverleihung an Mag.a Daniela Urban, LL.M. am Sitz des Bundesverwaltungsgerichts in Wien statt. Nach einem umfassenden Bewerbungsverfahren wurde sie auf Vorschlag der Bundesregierung von Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen mit Wirksamkeit vom 01.08.2026 zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ernannt.
Präsident Dr. Christian Filzwieser, MSc (LSE) begrüßt den nunmehr inhaltlich abgeschlossenen Besetzungsprozess und blickt der gemeinsamen Zusammenarbeit sehr positiv entgegen: „Wir werden in unseren jeweiligen Funktionen nicht nur an der Spitze des größten Gerichts Österreichs stehen und dieses formell repräsentieren, sondern im Speziellen auch die monokratische Justizverwaltung zu leiten haben, die in den letzten beiden Jahren bereits weitgehende und dringend notwendig gewesene Reformen erfahren hat. Ich freue mich fachlich und persönlich darauf, diese nun gemeinsam zum Abschluss bringen zu können.“
Daniela Urban ist seit der Gründung des Bundesverwaltungsgerichts 2014 als Richterin tätig. Durch ihre zahlreichen Tätigkeiten bringt sie sowohl umfangreiche Kenntnisse in den unterschiedlichen Rechtsmaterien des Bundesverwaltungsgerichts als auch fundierte Erfahrung im Bereich der Justizverwaltung mit. Neben ihrer Arbeit als Kammervorsitzende der Kammer A (Asyl- und Fremdenrecht) zeigte sie besonders in den vergangenen Monaten als gerichtsinterne Projektleiterin großes Engagement bei den Vorbereitungen zur Umsetzung der europäischen Asylreform.
Mit 01.08.2026 tritt Daniela Urban das verantwortungsvolle Amt der Vizepräsidentin an und folgt damit dem am 01.02.2026 in den Ruhestand getretenen Vizepräsidenten Dr. Michael Sachs nach.