Vorhaben „Schleife Ebenfurth“ – BVwG schließt Beschwerdeverfahren ab
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Beschwerdeverfahren rund um das Eisenbahn-Infrastrukturprojekt „Schleife Ebenfurth“ abgeschlossen. In dem Verfahren wurden bereits zwei Teilerkenntnisse – über die aufschiebende Wirkung des Verfahrens und den Abschnitt der Schleifenführung nach Neufeld – ausgesprochen. Im jüngsten Teilerkenntnis hat das BVwG dem Ausbau der Pottendorfer Linie und des Bahnhofs Ebenfurth nach Anpassungen durch die Projektwerberin zugestimmt. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
Im Verfahren hatte die Projektwerberin bereits mehrere Änderungen am Projektteil zum Ausbau der Pottendorfer Linie und des Bahnhofs Ebenfurth vorgenommen. Für den Senat werden damit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung ausreichend erfüllt. Daher hat das BVwG die Beschwerden unter der Maßgabe von Änderungen abgewiesen. Die Entscheidung wurde bereits in der mündlichen Verhandlung am 02.09.2025 verkündet und mit 09.04.2026 schriftlich ausgefertigt. Das Beschwerdeverfahren rund um das Vorhaben „Schleife Ebenfurth“ ist damit von Seiten des BVwG abgeschlossen.
Vorgeschichte zum Verfahren
Das Projekt „Schleife Ebenfurth“ ist Teil einer umfassenden Neustrukturierung der West- und Südstrecke der ÖBB um Wien. In teilkonzentrieren Genehmigungsverfahren hatten die damalige Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Niederösterreichische Landesregierung und die Burgenländische Landesregierung die Umweltverträglichkeit des Projekts bestätigt und das Projekt genehmigt.
Dagegen erhoben der damalige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft als Verkehrsarbeitsinspektorat, eine Bürgerinitiative und vier Privatpersonen Beschwerde an das BVwG. Kern der Beschwerden waren potenzielle behördliche Unzuständigkeiten und mögliche Verstöße gegen das Arbeitnehmerschutzrecht und naturschutzrechtliche Vorschriften.
Bisherige Entscheidungen des BVwG
In einer ersten Teilentscheidung vom 29.03.2024 entschied das BVwG über den von den Behörden ausgesprochenen (teilweisen) Ausschluss der aufschiebenden Wirkung. Das zweite Teilerkenntnis vom 26.06.2025 betraf den Bau der Eisenbahn-Schleife über Ebenfurth nach Neufeld. Darin wurde der Bescheid der Burgenländischen Landesregierung zur Gänze und die Bescheide der Niederösterreichischen Landesregierung und des nunmehr zuständigen Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur teilweise wegen Unzuständigkeit aufgehoben. Gegen die Entscheidung wurde ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. An den Verfassungsgerichtshof erhobene Beschwerden wurden im März 2026 vom Höchstgericht abgelehnt.
Mit dem jüngsten Teilerkenntnis zum Ausbau der Pottendorfer Linie und des Bahnhofs Ebenfurth wurde das Beschwerdeverfahren rund um das Vorhaben „Schleife Ebenfurth“ von Seiten des BVwG abgeschlossen. Da die zuletzt getroffene Entscheidung nach Ansicht des BVwG von einer naturschutzrechtlichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung abhing, wurde die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Mehr zum Thema: Meldung des BVwG zum zweiten Teilerkenntnis vom 26.06.2025