Verfahren zum Vorhaben „Umfahrung Haid“ abgeschlossen – Auch Anschlussstelle Haid darf nach Änderungen gebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in der mündlichen Verhandlung am 15.04.2026 entschieden, dass auch die Anschlussstelle Haid nach Änderungen gebaut werden darf. Damit wurden nun alle vor dem BVwG anhängigen Verfahren zum Vorhaben „Umfahrung Haid (B139 Kremstal Straße)“ abgeschlossen. Im September 2025 hatte das BVwG bereits den Bau des Umfahrungsabschnitts unter zusätzlichen Auflagen genehmigt.

Im aktuellen Verfahren hat sich der Senat mit der Anschlussstelle Haid zur A1 Westautobahn und zur A25 Welser Autobahn befasst. Der Bau war im Dezember 2023 nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von der oberösterreichischen Landesregierung genehmigt worden. Die oberösterreichische Umweltanwaltschaft und die Umweltorganisation „Grüngürtel statt Westspange“ erhoben dagegen Beschwerden an das BVwG.

Im Verfahren hat das BVwG nachprüfende Ermittlungen für die Bereiche Boden-, Flächenschutz und Raumordnung durchgeführt. Im Zuge dessen nahmen die Projektwerber:innen mehrere Anpassungen und Änderungen am Projektantrag vor. Nach Durchführung einer insgesamt dreitägigen öffentlichen Verhandlung hat der Senat nun seine Entscheidung mündlich verkündet. Die Anschlussstelle darf unter Maßgabe der vorgebrachten Projektänderungen gebaut werden. Der Beschwerde der Organisation „Grüngürtel statt Westspange“ wurde damit teilweise stattgegeben. Der oberösterreichische Umweltanwalt hatte seine Beschwerde zurückgezogen, da seine Forderungen bereits während des laufenden Verfahrens erfüllt worden waren. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen.

Mehr zum Thema: Meldung des BVwG zur Entscheidung „Umfahrung Haid“ vom 11.09.2025