Neue ÖGK-Ausschreibung zur Telemedizin rechtskonform

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die erneute Ausschreibung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für ein österreichweit tätiges telemedizinisches Ambulatorium als rechtskonform bestätigt. 2025 war eine vorangegangene Ausschreibung zum selben Thema vom BVwG für nichtig erklärt worden. Im aktuellen Verfahren wurden alle Nachprüfungsanträge abgewiesen. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.

Die ÖGK plant ein österreichweites telemedizinisches Angebot durch ein selbständiges Ambulatorium. Dafür suchte sie im Rahmen einer Ausschreibung eine:n Partner:in, der:die das Management und den technischen Betrieb der Einrichtung übernehmen sollte. Eine erste Ausschreibung wurde 2025 vom BVwG aufgrund von Mängeln für nichtig erklärt. Nach einer erneuten Ausschreibung im Februar 2026 brachte eine Interessensvertretung einen Antrag auf Nachprüfung dieser neuen Ausschreibung beim BVwG ein. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, dass bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahrens die Frist zur Teilnahme am Vergabeverfahren ausgesetzt wurde.

Im Nachprüfungsverfahren hat der Senat nun bestätigt, dass die Ausschreibung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In der Prüfung haben sich weder Zweifel an den subjektiven Absichten noch an der rechtlichen oder wirtschaftlichen Situation der Auftraggeberin ergeben, die der Vergabe der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen würden. Ebenfalls wurde der sachliche Rahmen der zu erbringenden Leistung ausreichend klar definiert und von Seiten des Gerichts keine unsachlichen Auswahlkriterien festgestellt. Die Anträge der Interessensvertretung wurden daher abgewiesen. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.

Mehr zum Thema: Meldung des BVwG zum Erkenntnis betreffend der ersten Ausschreibung vom 29.08.2025