Wien, 18.12.2016 Unabhängige Richter haben die besten Kandidaten für die neuen Richter-Stellen vorgeschlagen Utl: Bundesverwaltungsgericht weist die Vorwürfe im heutigen Kurier zurück

Die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG), Mag. Dagmar Strobel-Langpaul, weist die Vorwürfe der parteipolitischen Einflussnahme bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die 40 neuen Richterinnen und Richter am BVwG in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung Kurier zurück und stellt klar:

Im Herbst 2016 wurden aus rund 350 Bewerbungen die besten 40 Bewerberinnen und Bewerber vom die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Präsidium des Nationalrates zu neuen Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes ernannt. Die Ernennung erfolgte aufgrund eines Besetzungsvorschlages des Personalsenates des BVwG in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (RStDG).

Beim Personalsenat handelt es sich um ein 7-köpfiges  richterliches Gremium, dessen mehrheitliche Mitglieder von allen Richterinnen und Richtern des BVwG in geheimer Wahl gewählt wurden. Die Vorschläge für die Ernennung wurden damit von unabhängigen und weisungsfreien Richterinnen und Richtern erstellt. Diese Tatsache ist ein Garant dafür, dass die Auswahl der besten Kandidatinnen und Kandidaten frei von politischen Einflüssen und persönlichen Interessen stattfindet.

Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt nach objektiven Kriterien. Dabei orientiert sich der Personalsenat insbesondere an beruflichen Laufbahnen und Erfahrungen sowie an persönlichen Fähigkeiten zur Ausübung des zukünftigen Richteramtes.

Der Besetzungsvorschlag des Personalsenats wurde vom Ministerrat vollinhaltlich übernommen und dem die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Präsidium des Nationalrates vorgelegt, welches dem Vorschlag ebenso folgte.

Ziel des Auswahlverfahrens war es, die am besten qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten für das Richteramt zu finden, um die ständig steigende Zahl an Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht und die damit einhergehenden Herausforderungen bestmöglich bewältigen zu können.

Rückfragehinweis:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel: 01-601 49-152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at