Wien, 13.07.2016 Mehr als 36.000 Verfahren waren am Bundesverwaltungsgericht anhängig – Tendenz steigend. Utl: Zusätzliche Personalaufstockung um 120 Planstellen ist vorgesehen

„Im zweiten Geschäftsjahr sind beim Bundesverwaltungsgericht mehr als 36.000 Verfahren anhängig gewesen. Auch heuer ist die Tendenz weiter steigend“, sagten Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, und Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes, anlässlich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Mit rund 23.000 neu anhängig gewordenen Verfahren am Bundesverwaltungsgericht sei gegenüber dem ersten Geschäftsjahr ein deutlicher Anstieg von etwa 16 Prozent zu verzeichnen gewesen. Diese Steigerungen seien vor allem auf einen deutlichen Zuwachs an Rechtssachen in den Bereichen Fremdenwesen und Asyl sowie Marktordnung zurückzuführen, führte Perl aus.

Auch in den kommenden Jahren rechnet Perl mit einem deutlichen Anstieg an Verfahren am Bundesverwaltungsgericht. „Trotz eines hohen Spezialisierungsgrades unserer Richterinnen und Richter, eines guten standardisierten Ablaufmanagements sowie hoher Flexibilität bei der Verteilung der Verfahren sind die großen Herausforderungen nur mit zusätzlichen Investitionen zu bewältigen“, sagte der Präsident.

Das Bundesfinanzrahmengesetz sieht eine Erweiterung um zusätzlich 120 Planstellen (davon 40 Planstellen für 40 Richter/innen) vor. Die Hälfte des zusätzlichen Personals wird bereits im Herbst 2016 seine Arbeit am Bundesverwaltungsgericht aufnehmen. Weitere 60 Bedienstete werden mit Beginn des Jahres 2017 starten.

Trotz dem deutlichen Anstieg an Rechtssachen konnte eine sehr positive Abschlussquote erzielt werden. Seit der Arbeitsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes seien knapp 70 Prozent aller Verfahren abgeschlossen worden, erläuterte Vizepräsident Sachs. In über 50 Prozent aller im vergangenen Geschäftsjahr anhängigen Verfahren seien die Entscheidungen der Administrativbehörden bestätigt worden, in 40 Prozent seien Behördenentscheidungen aufgehoben oder abgeändert worden, in allen anderen Fällen seien formale Entscheidungen ergangen.

Die hohe Qualität und die Akzeptanz der Entscheidung sei daran erkennbar, dass in lediglich 4 Prozent der entschiedenen Rechtssachen Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof erhoben wurden, so Sachs weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht ist mit derzeit annähernd 500 Bediensteten (davon 181 Richterinnen und Richter) und mehr als 800 fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern an vier Standorten (Graz, Innsbruck, Linz und Wien) das größte Gericht Österreichs. Als „Universalgericht“ stammten im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 47 Prozent aller Verfahren aus dem Bereich Fremdenwesen und Asyl, mehr als 22 Prozent betrafen Verfahren aus dem Bereich Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt. Etwa 20 Prozent der Verfahren sind im Bereich Soziales sowie knapp 10 Prozent der Verfahren im Bereich Persönliche Rechte und Bildung anhängig geworden.

Der Tätigkeitsbericht 2015 sowie weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sind unter www.bvwg.gv.at abrufbar.

Rückfragehinweis:

Bundesverwaltungsgericht

Mag. Dagmar Strobel-Langpaul

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