Wien, 22.09.2017 Perl: „Die Arbeit mit unseren blinden Richtern ist Normalität“ Die Investitionen in eine blindengerechte Ausstattung waren marginal

Gestern Abend waren Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, und Gerhard Höllerer, blinder Richter am Bundesverwaltungsgericht, auf Einladung der Wirtschaftskanzlei Fellner Wratzfeld & Partner in Kooperation mit der Essl Foundation zu Gast bei einer Veranstaltung zum Thema „Blind Insights – Perspektiven für blinde Menschen in der Rechtsbranche“. Perl berichtete über die Erfahrungen mit den beiden am Bundesverwaltungsgericht tätigen einzigen blinden Richtern in Österreich.

„Die beiden blinden Kollegen haben im Auswahlverfahren mit ihren Qualifikationen, ihren beruflichen Erfahrungen und mit ihrem Auftreten überzeugt und sich gegen 500 Mitbewerber/innen durchgesetzt. Die Arbeit mit den beiden blinden Richtern ist von Anfang an Normalität am Bundesverwaltungsgericht gewesen. Die notwendigen Investitionen in die blindengerechte Ausstattung waren sehr gering“, sagte Perl. Im Alltag sei kein Unterschied zwischen den blinden Richtern und allen anderen Richterinnen und Richtern merkbar. Sie würden dieselbe Arbeit machen, sie hätten dieselben Aufgabenstellungen und dieselben Herausforderungen wie alle anderen.

Gerhard Höllerer berichtete über seinen spannenden Werdegang und erzählte aus seinem Alltag als Richter am Bundesverwaltungsgericht. „Wir erbringen dieselbe Arbeitsleistung wie alle anderen Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht“, sagte Höllerer.

Das Bundesverwaltungsgericht ist mit derzeit fast 600 Bediensteten (davon 224 Richterinnen und Richter) und mehr als 800 fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern an vier Standorten (Graz, Innsbruck, Linz und Wien) das größte Gericht Österreichs.

Rückfragehinweis:
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel: 01-601 49-152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at

Präsident Perl, Mag. Höllerer und Vizekanzler Brandstetter Präsident Perl, Mag. Höllerer und Vizekanzler Brandstetter
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